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Vertragsbedingungen

Vertragsabschluss

1. Der Vertrag wird erst gültig, wenn ein Auftrag von uns bestätigt wurde. 2. Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend.

Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Endpreise in EURO. 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Unternehmen ohne Einweisung oder sonstige Nebenleistungen. Uns bleibt die Wahl des Versands vorbehalten. Fracht- und versandkostenfreie Lieferung bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 3. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen die Lieferungen gegen Nachnahme. 4. Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Abzüge oder Skonti zu erfolgen. Die Zahlungen gelten im kaufmännischen Verkehr an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. 5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der Zinsen, die wir für aufgenommene Kredite zahlen müssen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 6. Unsere Forderungen werden sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung mindestens einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Ein Zurückbehaltungsrecht bleibt dem Käufer nur dann vorbehalten, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit anderen als anerkannten oder rechtskräftigen Gegenforderungen ist unzulässig.

Lieferung

1. Wir sind im kaufmännischen Verkehr zu Teillieferungen berechtigt. 2. Wenn wir aus von uns zu vertretenen Gründen in Verzug geraten und dieser nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, so ist Schadenersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3. Nachdem wir in Verzug geraten sind, ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt, und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist seinen Rücktritt ankündigt. 4. Nachdem der Käufer in Annahmeverzug kommt oder seine Mitwirkungspflichten verletzt hat, sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche dazu berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des Annahmeverzugs an geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.

Eigentumsvorbehalt

1. An allen von uns gelieferten Waren behalten wir und das Eigentum vor. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. 2. Solange das Eigentum nicht an den Käufer übergegangen ist, ist dem Käufer die Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg untersagt. Lediglich eine Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges ist erlaubt. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur Tilgung seine Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer in voller Höhe an uns ab. Wir sind berechtigt, alle Auskünfte und Unterlagen einzufordern, die zum Einzug nötig sind. 3. Im kaufmännischen Verkehr ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Dauer des Vorbehaltes gegen Feuer, Wasser und (Einbruchs-)Diebstahl zu versichern. Alle Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. 4. Werden Forderungen des Bestellers im kaufmännischen Verkehr aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt uns der Käufer bereits jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.

Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Mängel zunächst selbst nachzubessern, die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. 2. Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und verdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum anzuzeigen. Die im kaufmännischen Verkehr geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Bei Erteilung einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet, uns zu beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist. 3. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 4. Im kaufmännischen Verkehr berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, außer wenn sie rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Im kaufmännischen Verkehr wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Göppingen vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. 2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die die Parteien im Zweifelsfalle bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Bedingungen getroffen hätten, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck herbeizuführen.

 
  
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